Verfassungsgerichtshof B725/01

B725/01Verfassungsgericht27.06.2003

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B725/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.06.2003

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird daher aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit € 2.143,68 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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