Verfassungsgerichtshof G63/00

G63/00Verfassungsgericht28.06.2003

Regest

Dampfkesselwesen, Erwerbsausübungsfreiheit, EU-Recht, VfGH / Präjudizialität, VfGH / Fristsetzung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G63/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.06.2003

Spruch

§16 Abs2 des Bundesgesetzes über Sicherheitsmaßnahmen für Dampfkessel, Druckbehälter, Versandbehälter und Rohrleitungen (Kesselgesetz), BGBl. Nr. 211/1992, wird als verfassungswidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2004 in Kraft.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.

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