Verfassungsgerichtshof B1451/00

B1451/00Verfassungsgericht22.09.2003

Regest

Grundverkehrsrecht, Behörden, Kollegialbehörde, Berufung, VfGH / Abtretung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1451/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.09.2003

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Antrag der Beschwerdeführerin auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.

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