Verfassungsgerichtshof B105/03; V11/03

B105/03; V11/03Verfassungsgericht23.09.2003

Regest

Meinungsäußerungsfreiheit, Rechtsanwälte, Disziplinarrecht, fair trial, VfGH / Individualantrag, Auslegung eines Antrages, VfGH / Formerfordernisse

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B105/03, V11/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.09.2003

Spruch

I. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

II. Der Antrag auf Verordnungsprüfung wird zurückgewiesen.

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