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B1724/01 ua•Verfassungsgerichtshof B1724/01 ua
B1724/01 uaVerfassungsgericht25.09.2003
VfGH / Anlaßfall
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Das Land Steiermark ist schuldig, den Beschwerdeführern zu B1724/01 die mit 2.340,07 € und dem Beschwerdeführer zu B507/00 die mit 2.143,68 € bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen zu Handen ihrer Rechtsvertreter bei Exekution zu bezahlen.
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