Verfassungsgerichtshof B1054/02

B1054/02Verfassungsgericht27.09.2003

Regest

VfGH / Anlaßfall, VfGH / Legitimation

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1054/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.2003

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Salzburg ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seiner Rechtsvertreter die mit 2.142,- € bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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