Verfassungsgerichtshof G376/02

G376/02Verfassungsgericht30.09.2003

Regest

Auslegung verfassungskonforme, Novellierung, Jagdrecht, Jagdbetriebsführung, Verwaltungsstrafrecht, Delikt fortgesetztes, Dauerdelikt, Vertrauensschutz, VfGH / Bedenken, VfGH / Prüfungsumfang

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G376/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.2003

Spruch

Der Hauptantrag wird hinsichtlich der Wortfolge "oder aufrechtzuerhalten" in §68 Abs1 Z23 des Kärntner Jagdgesetzes 2000, LGBl. Nr. 21/2000, idF LGBl. Nr. 72/2001 abgewiesen.

Im Übrigen werden die Anträge zurückgewiesen.

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