Verfassungsgerichtshof B421/00

B421/00Verfassungsgericht30.09.2003

Regest

Geltungsbereich (zeitlicher) einer Verordnung, Derogation materielle, VfGH / Anlaßfall, VfGH / Aufhebung Wirkung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B421/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.2003

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Kärnten ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit 2.340,07 € bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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