Verfassungsgerichtshof B1408/02

B1408/02Verfassungsgericht03.10.2003

Regest

Glaubens- und Gewissensfreiheit, Religionsfreiheit, Personenstandswesen, Religionsgesellschaften

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1408/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.10.2003

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.

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