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B1492/01•Verfassungsgerichtshof B1492/01
B1492/01Verfassungsgericht10.10.2003
Rechte subjektive öffentliche, Sozialversicherung, Unvereinbarkeit, VfGH / Anlaßfall, VfGH / Anlaßverfahren, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Feststellung Wirkung, VfGH / Kosten, VfGH / Legitimation
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Bund (Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit EUR 1962,-- bestimmten Prozesskosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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