Verfassungsgerichtshof B1390/03

B1390/03Verfassungsgericht16.10.2003

Regest

VfGH / Wirkung aufschiebende

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1390/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.10.2003

Spruch

Dem in der Beschwerdesache der I A, ..., vertreten durch Rechtsanwälte Dr. H H, Mag. M F, Mag. C P, ..., gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich vom 1.9.2003, ZVwSen-580060/2/Gf/Ka, gestellten Antrag, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wird gemäß §85 Abs2 VfGG keine Folge gegeben.

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