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B1540/02•Verfassungsgerichtshof B1540/02
B1540/02Verfassungsgericht21.11.2003
VfGH / Berichtigung, VfGH / Abtretung
Berichtigung gemäß §42 der Geschäftsordnung
des Verfassungsgerichtshofes vom 12. Oktober 1946, BGBl. Nr. 202
Das Erkenntnis vom 8. Oktober 2003, B1540/02, wird gemäß §42 der Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes vom 12. Oktober 1946, BGBl. 202, wie folgt berichtigt:
Im Spruch des Erkenntnisses haben im zweiten Absatz die Worte "und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist" zu entfallen.
In der Begründung des Erkenntnisses, Punkt II.6., haben folgende Worte zu entfallen: "und gemäß Art144 Abs3 B-VG antragsgemäß dem Verwaltungsgerichtshof abzutreten".
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