Verfassungsgerichtshof B1540/02

B1540/02Verfassungsgericht21.11.2003

Regest

VfGH / Berichtigung, VfGH / Abtretung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1540/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.11.2003

Spruch

Berichtigung gemäß §42 der Geschäftsordnung

des Verfassungsgerichtshofes vom 12. Oktober 1946, BGBl. Nr. 202

Das Erkenntnis vom 8. Oktober 2003, B1540/02, wird gemäß §42 der Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes vom 12. Oktober 1946, BGBl. 202, wie folgt berichtigt:

Im Spruch des Erkenntnisses haben im zweiten Absatz die Worte "und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist" zu entfallen.

In der Begründung des Erkenntnisses, Punkt II.6., haben folgende Worte zu entfallen: "und gemäß Art144 Abs3 B-VG antragsgemäß dem Verwaltungsgerichtshof abzutreten".

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.