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B756/01•Verfassungsgerichtshof B756/01
B756/01Verfassungsgericht24.11.2003
Agrarbehörden, Agrarverfahren, Landesagrarsenat, Kollegialbehörde, Verwaltungsverfahren, Sachverständige, Amtspartei
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem durch Art6 EMRK verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor einem unabhängigen und unparteilichen Tribunal verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Salzburg ist verpflichtet, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit € 2.143,85 bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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