Verfassungsgerichtshof G45/03

G45/03Verfassungsgericht27.11.2003

Regest

Bezüge für Mandatare, Dienstrecht, Außerdienststellung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G45/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.11.2003

Spruch

§10 Abs1 des Bezügegesetzes, BGBl. Nr. 1972/273, idF BGBl. Nr. 1996/392, wird als verfassungswidrig aufgehoben.

Diese Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2004 in Kraft.

Frühere Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.

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