Verfassungsgerichtshof B766/03 ua

B766/03 uaVerfassungsgericht29.11.2003

Regest

Einkommensteuer, Rückstellungen, Übergangsbestimmung, Körperschaftsteuer, Versicherungsrecht, Rechtspolitik, Verwaltungsökonomie

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B766/03 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.11.2003

Spruch

Die beschwerdeführenden Gesellschaften sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerden werden abgewiesen.

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