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B556/03 ua•Verfassungsgerichtshof B556/03 ua
B556/03 uaVerfassungsgericht03.12.2003
Arbeitslosenversicherung, Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes, Novellierung, Gesetz, Sozialversicherung, Pensionsversicherung, Pensionsalter, VfGH / Prüfungsgegenstand, VfGH / Sachentscheidung Wirkung, Rückwirkung, VfGH / Anlaßverfahren, Bescheiderlassung (Zeitpunkt maßgeblich für Rechtslage), VfGH / Anlaßfall
Die Beschwerdeführerinnen sind durch die angefochtenen Bescheide in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, den Beschwerdeführerinnen zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit jeweils EUR 2142,-- bestimmten Prozesskosten binnen vierzehn Tagen zu ersetzen.
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