Verfassungsgerichtshof V7/01

V7/01Verfassungsgericht03.12.2003

Regest

Baurecht, Raumordnung, Bebauungsplan, Straßenverwaltung, Enteignung, Entschädigung, VfGH / Formerfordernisse, VfGH / Individualantrag, Verkehrsflächen, öffentliches Interesse

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V7/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.12.2003

Spruch

Der Antrag wird insoweit abgewiesen, als er die Aufhebung der für das Grundstück Nr. 2074/8 im allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplan "Pancheri-Feld 1" ostseitig festgelegten Straßenfluchtlinie begehrt, im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.