Verfassungsgerichtshof B497/03

B497/03Verfassungsgericht04.12.2003

Regest

Aufenthaltsabgabe, Auslegung verfassungskonforme, Finanzstrafrecht, Abgaben Fälligkeit

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B497/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.12.2003

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Landeshauptmann von Tirol ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit € 2.142,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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