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B1228/01•Verfassungsgerichtshof B1228/01
B1228/01Verfassungsgericht11.12.2003
Fremdenrecht, Privat- und Familienleben
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid in dem durch das BVG BGBl. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit 1.962,-- €
bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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