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B1085/02•Verfassungsgerichtshof B1085/02
B1085/02Verfassungsgericht23.02.2004
Grundverkehrsrecht, Versteigerung exekutive, Parteistellung Grundverkehrsrecht, VfGH / Beteiligter, VfGH / Kosten
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsrechtlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Kosten werden der beteiligten Partei nicht zugesprochen.
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