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V84/03•Verfassungsgerichtshof V84/03
V84/03Verfassungsgericht26.02.2004
Fernmelderecht, Fernmeldegebühren
Die Z3 der ZVIII der litA des 2. Abschnittes der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über Gebühren im Bereich der Telekommunikation (Telekommunikationsgebührenverordnung - TKGV), BGBl. II Nr. 29/1998, idF der Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Verordnung über Gebühren im Bereich der Telekommunikation geändert wird, BGBl. II Nr. 110/2001, wird gemäß Art139 Abs1 B-VG als gesetzwidrig aufgehoben.
Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Bundesgesetzblatt II verpflichtet.
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