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B2161/00 ua•Verfassungsgerichtshof B2161/00 ua
B2161/00 uaVerfassungsgericht03.03.2004
VfGH / Anlaßfall
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur) ist schuldig, dem Beschwerdeführer im Verfahren B2161/00 die mit € 2.143,68, dem Beschwerdeführer im Verfahren B1002/01 die mit € 1.962,-- und dem Beschwerdeführer im Verfahren B494/03 die mit € 2.142,-- bestimmten Prozeßkosten zu Handen ihres jeweiligen Rechtsvertreters binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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