Verfassungsgerichtshof B239/04

B239/04Verfassungsgericht08.03.2004

Regest

VfGH / Wirkung aufschiebende

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B239/04

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.03.2004

Spruch

Dem in der Beschwerdesache der GWT, ..., vertreten durch die Rechtsanwälte OEG, ..., gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Burgenland vom 27. Jänner 2004, Z E VNP/07/2003.007/007, gestellten Antrag, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wird gemäß §85 Abs2 und 4 VfGG F o l g e gegeben.

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