Verfassungsgerichtshof B1493/03

B1493/03Verfassungsgericht09.03.2004

Regest

Verwaltungsstrafrecht, Strafverfügung, Verwaltungsverfahren, Berufung, Berufungsfrist

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1493/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.03.2004

Spruch

1. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

2. Der Bescheid wird aufgehoben.

3. Das Land Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit € 2.142,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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