Verfassungsgerichtshof B1528/01

B1528/01Verfassungsgericht11.03.2004

Regest

Kanalisation, Abgaben Kanalisation, Auslegung verfassungskonforme, Finanzverfahren, Verjährung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1528/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.03.2004

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Steiermark ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.143,85 bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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