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B1548/00 ua•Verfassungsgerichtshof B1548/00 ua
B1548/00 uaVerfassungsgericht12.03.2004
VfGH / Anlaßfall
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur im hg. protokollierten Verfahren B1548/00 bzw. Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz im hg. protokollierten Verfahren B217/01) ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres jeweiligen Rechtsvertreters die mit jeweils € 2.143,68 bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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