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V2/04•Verfassungsgerichtshof V2/04
V2/04Verfassungsgericht08.06.2004
Baurecht, Raumordnung, Bebauungsplan, Verordnungserlassung
Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Pörtschach a. W. vom 4. Juli 1995, mit der der Bebauungsplan der Gemeinde Pörtschach am Wörther See vom 2. Februar 1991 und 21. November 1991 geändert wird, genehmigt mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt vom 14. Juli 1995, kundgemacht in der Kärntner Landeszeitung Nr. 31 vom 3. August 1995, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Kärntner Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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