Verfassungsgerichtshof B1334/02

B1334/02Verfassungsgericht08.06.2004

Regest

VfGH / Fristen, VfGH / Abtretung, VfGH / Wiedereinsetzung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1334/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.06.2004

Spruch

1. Dem Wiedereinsetzungsantrag wird stattgegeben.

2. Die Beschwerde wird dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.

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