Verfassungsgerichtshof B1369/01

B1369/01Verfassungsgericht08.06.2004

Regest

Vergabewesen, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1369/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.06.2004

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Kosten werden nicht zugesprochen.

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