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B1241/03•Verfassungsgerichtshof B1241/03
B1241/03Verfassungsgericht09.06.2004
Behördenzuständigkeit, Übergangsbestimmung, Kraftfahrrecht, Lenkerberechtigung
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter (Art83 Abs2 B-VG) verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie) ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit € 2.142,-
bestimmten Verfahrenskosten zu Handen seines Rechtsvertreters binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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