Verfassungsgerichtshof B1446/02

B1446/02Verfassungsgericht09.06.2004

Regest

Behördenzuständigkeit, Rundfunk, KommAustria, VfGH / Fristen, Beschwerdefrist, VfGH / Instanzenzugserschöpfung, VfGH / Wiedereinsetzung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1446/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.06.2004

Spruch

Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird zurückgewiesen.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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