Verfassungsgerichtshof B1541/01

B1541/01Verfassungsgericht12.06.2004

Regest

Auslegung verfassungskonforme, Kompetenz Bund - Länder, Berücksichtigungsprinzip, Kompetenz Bund - Länder Naturschutz, Kompetenz Bund - Länder Straßenpolizei, Naturschutz, Landschaftsschutz, Eingriffe bewilligungspflichtige, Werbeeinrichtungen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1541/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.06.2004

Spruch

Die beschwerdeführenden Gesellschaften sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Steiermark ist schuldig, den beschwerdeführenden Gesellschaften zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.143,68 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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