Verfassungsgerichtshof B772/01 ua

B772/01 uaVerfassungsgericht12.06.2004

Regest

VfGH / Anlaßfall, VfGH / Beteiligter, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B772/01 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.06.2004

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit 1.998,36 € bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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