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V123/03•Verfassungsgerichtshof V123/03
V123/03Verfassungsgericht18.06.2004
Baurecht, Raumordnung, Bebauungsplan, Verordnungserlassung
Der "Teilbebauungsplan Turracherhöhe - Utner, Parz.Nr. 280/139, KG Winkl - Reichenau", Beschluss des Gemeinderats der Gemeinde Reichenau vom 7. Mai 1999, Z031-2/1999, aufsichtsbehördlich genehmigt durch Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen vom 26. Mai 1999, Z461/2/99, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 7. Mai 1999 bis zum 25. Mai 1999, wird nicht als gesetzwidrig aufgehoben.
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