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V116/03•Verfassungsgerichtshof V116/03
V116/03Verfassungsgericht18.06.2004
Baurecht, Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Vertrauensschutz
Der Flächenwidmungsplan Nr. F4 des Gemeinderates der Stadtgemeinde Leonding vom 30. März und 6. Juli 2000, genehmigt mit Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 2. August 2000, berichtigt mit Bescheid vom 23. August 2000, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 23. August bis 7. September 2000, wird, soweit er für das Grundstück Nr. 668/4 die Widmung "Grünland (Land- und Forstwirtschaft, Ödland)" festlegt, als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Oberösterreichische Landesregierung ist zur Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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