Verfassungsgerichtshof B1805/00

B1805/00Verfassungsgericht21.06.2004

Regest

Raumordnung, Behördenzuständigkeit, EU-Recht, Grundverkehrsrecht, Grundstück land- oder forstwirtschaftliches, Wohnsitz Freizeit-

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1805/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.06.2004

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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