Verfassungsgerichtshof B1749/02

B1749/02Verfassungsgericht23.06.2004

Regest

Bescheid Rechtsmittelbelehrung, Naturschutz, Landschaftsschutz, Entschädigung, VfGH / Anlaßfall, VfGH / Anlaßverfahren, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Kosten, VfGH / Legitimation

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1749/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.06.2004

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Das Land Burgenland ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit € 2.142,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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