Verfassungsgerichtshof B1506/02

B1506/02Verfassungsgericht27.09.2004

Regest

Feststellungsbescheid, EU-Recht Vorabentscheidung, Vergabewesen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1506/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.2004

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer verfassungswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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