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G98/04•Verfassungsgerichtshof G98/04
G98/04Verfassungsgericht28.09.2004
Determinierungsgebot, Dienstrecht, Ruhestandsversetzung, Ermessen, Legalitätsprinzip, Rechtsbegriffe unbestimmte, VfGH / Aufhebung Wirkung, Landeslehrer
§13b Abs1 des Land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes, in der Fassung der Dienstrechts-Novelle 2001 - Universitäten, BGBl. I Nr. 87, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
§13b Abs1 des Land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes, in der Fassung des Pensionsreformgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 86, tritt wieder in Kraft.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.
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