Verfassungsgerichtshof B485/04

B485/04Verfassungsgericht28.09.2004

Regest

Auslegung eines Bescheides, Privatautonomie, Sozialversicherung, Ärzte, Anwendbarkeit AVG, Verwaltungsvollstreckung, Bescheidbegründung, Wirkung aufschiebende, Verfügung einstweilige

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B485/04

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.09.2004

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Antrag, die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof abzutreten, wird abgewiesen.

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