Verfassungsgerichtshof B430/04

B430/04Verfassungsgericht28.09.2004

Regest

Kollegialbehörde, Behördenzusammensetzung, Rechtsanwälte, Disziplinarrecht

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B430/04

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.09.2004

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch in Rechten wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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