Verfassungsgerichtshof G1/04

G1/04Verfassungsgericht01.10.2004

Regest

Auslegung verfassungskonforme, Erwerbsausübungsfreiheit, EU-Recht, Rechtsanwälte, Berufsrecht

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G1/04

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.10.2004

Spruch

Der erste und der zweite Satz des §21c Z8 Rechtsanwaltsordnung, RGBl. Nr. 96/1868, in der Fassung BGBl. I Nr. 27/2000, werden nicht als verfassungswidrig aufgehoben.

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