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B1396/03•Verfassungsgerichtshof B1396/03
B1396/03Verfassungsgericht04.10.2004
VfGH / Anlaßfall, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Kosten
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesministerin für Gesundheit und Frauen) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seiner Rechtsvertreter die mit EUR 2142,-- bestimmten Prozesskosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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