Verfassungsgerichtshof B953/03 ua

B953/03 uaVerfassungsgericht04.10.2004

Regest

Auslegung verfassungskonforme, Hochschulen, VfGH / Kosten, Vertrauensschutz

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B953/03 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.10.2004

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden. Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur) ist schuldig, die insgesamt mit € 2.518,20 bestimmten Prozesskosten zu Handen des Rechtsvertreters binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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