Verfassungsgerichtshof B1122/04; G116/04

B1122/04; G116/04Verfassungsgericht06.10.2004

Regest

VfGH / Formerfordernisse, VfGH / Individualantrag, Wohnungseigentum

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1122/04, G116/04

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.10.2004

Spruch

I. Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.

Die Beschwerde wird dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.

II. Der Gesetzesprüfungsantrag wird zurückgewiesen.

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