Verfassungsgerichtshof B1551/03

B1551/03Verfassungsgericht06.10.2004

Regest

VfGH / Anlaßfall, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1551/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.10.2004

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerin für Gesundheit und Frauen) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit EUR 2142,-- bestimmten Prozesskosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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