Verfassungsgerichtshof B586/03

B586/03Verfassungsgericht06.10.2004

Regest

VfGH / Anlaßfall, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B586/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.10.2004

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit 376,20 € bestimmten Prozesskosten binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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