Verfassungsgerichtshof B1536/02 ua

B1536/02 uaVerfassungsgericht06.10.2004

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1536/02 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.10.2004

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Das Land Niederösterreich ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit € 2.143,- (B1536/02) und € 2.340,- (B355/04) bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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