Verfassungsgerichtshof B1096/03

B1096/03Verfassungsgericht09.10.2004

Regest

Krankenanstalten, Person juristische

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1096/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.10.2004

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Wien ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit EUR 2142,-- bestimmten Prozesskosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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