Verfassungsgerichtshof B1512/03

B1512/03Verfassungsgericht14.10.2004

Regest

Ehe und Verwandtschaft, Lebensgemeinschaft, EU-Recht Vorabentscheidung, Fremdenrecht, Eherecht, Privat- und Familienleben, Determinierungsgebot, fair trial, Zivilrecht, Homosexualität

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1512/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.10.2004

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.